1. Allgemeines Aufträge werden zu unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen und ausgeführt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nicht Teil dieses Vertrages. Mündliche und sonstige Abreden, die von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot Unsere Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur gültig, wenn der Besteller schriftlich die Zustimmung erteilt. Wir weisen darauf hin, dass bei ergänzenden Vereinbarungen sowie individuell gefertigten Waren ein Rücktrittsrecht von der verbindlichen Bestellung grundsätzlich nicht besteht. Ist die bestellte Ware bereits hergestellt, versandt oder abgeändert worden, müssen wir auf einer vollständigen Abwicklung des Kaufvertrages bestehen. Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale zu erheben.
3. Lieferung Artikel liefern wir in der Regel innerhalb von 3-10 Werktagen. Bestellungen werden grundsätzlich nach Zahlungseingang ausgeführt. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und infolge unvorhergesehener Umstände haben wir selbst bei verbindlich zugesagten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, dem Besteller Beginn und Ende dieser Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Bestellungen werden chronologisch nach Auftragseingang bearbeitet. Einen etwaigen mündlich oder schriftlich geforderten bestimmten Absende- oder Liefertermin können wir nicht berücksichtigen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug bzw. schlägt die Übergabe der Waren aus einem anderen, vom Besteller zu vertretenden Umstand fehl, erfolgt eine erneute Auslieferung nur gegen Vorleistung des Bestellers durch Vorkasse-Zahlung. Ein solcher Umstand liegt unter anderem dann vor, wenn der Besteller trotz mehrfachem Zustellversuchs unter der Lieferadresse nicht anzutreffen ist. Dieser Zahlungsanspruch kann im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen Die vereinbarten Preise, Honorare und Vergütungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Prozentsatzes. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen Rechtslage zu erheben.
5. Gewährleistung Wir gewährleisten, daß die gelieferte Ware der Artikelbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung entspricht. Der Besteller ist, soweit zumutbar, verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen - andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt wurden, müssen schriftlich angezeigt werden. Wir sind berechtigt, im Falle eines Mangels der Ware nachzubessern oder wenn möglich nachzuliefern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so können Sie Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis veräußert werden. Macht der Besteller Gewährleistungsrechte geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen. Sie erreichen unseren Kundendienst Montag - Freitag von 10:00 bis 12:00 und 14:30 bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer +49(0)7024 467646.
6. Widerrufsrecht Besteller, die Verbraucher im Sinne des EU-Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für Verbraucherkunden aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist schriftlich ohne Angabe von Gründen eingereicht wird. Zur Fristwahrung bitte die Rücksendung rechtzeitig abschicken an: WeBuy Gebrauchtwaren, Behrstraße 31-47, 73240 Wendlingen; Deutschland. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden wenn Ihre Bestellung einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt. Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag per Überweisung zurück. Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Die Ware muss in ungenütztem, unveränderten und als wiederverkaufsfähigem Zustand werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Sonderanfertigungen, Ergänzungen und reduzierte Ware sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
7. Vertragsschluss Durch das Abschicken der Bestellung gibt der Absender eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per Email. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit Zugang unserer Bestellbestätigung, sondern erst mit Übergabe der Waren an den Lieferanten (UPS, DPD, GLS, Hermes, Deutsche Post / DHL) zustande. Der Besteller erhält vom Lieferanten eine gesonderte Bestätigung des Auslieferungsbeginns.
8. Datenschutz Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@we-buy-antik.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und Emailadresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Rückgabe verpflichtet. Eine Rücknahme kommt jedoch nur bei unveränderten Waren in Betracht.
10. Haftung Unsere Haftung gegenüber dem Besteller richtet sich ausschließlich nach den vorangegangenen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Lieferverzögerungen, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unsere Haftung schließt mittelbare Schäden sowie Folgeschäden aus und beschränkt sich der Höhe nach auf den Warenwert bei Gefahrenübergang. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder -höhe der vorstehenden Bedingungen hinausgehen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Esslingen. Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird bei etwaigen Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile Esslingen als Gerichtsstand festgelegt.
12. Sonstiges Die Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
13. Bankverbindungen Konto 100292581 bei der Kreissparkasse Esslingen (BLZ 61150020) IBAN: DE93611500200100292581 SWIFT/BIC: ESSLDE66XXX
Allgemeine Geschäftsbedingungen WeBuy Pfandbeleihungen:
1. Mit der Aushändigung des Pfandes und der Annahme des Pfandscheines sowie Auszahlung / Übergabe des Barscheckes über das vereinbarte Darlehen kommt ein Pfandkreditvertrag zustande, welcher der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, den geltenden einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.
2. Der Verpfänder erklärt mit der Aushändigung des Pfandes und der Entgegennahme des Pfandscheines, dass das betreffende Pfandstück sein Eigentum ist.
3. Mit rechtskräftigem Zustandekommen des Pfandkreditvertrages ist der Verpfänder von jeder bezugnehmenden Verpflichtung dem Pfandleiher gegenüber aus dem Pfandkredit befreit. Wird das Pfand nicht ausgelöst (Ziff. 4), kann sich der Pfandleiher nur aus dem Pfandgegenstand befriedigen. Soweit der Pfandleiher betreffend der Rechte eines Dritten keine Rechte erwirbt, hat der Verpfänder dem Pfandleiher das Darlehen zuzüglich die im Pfandschein aufgeführten Zinsen sowie die bis zum Tage der Herausgabe des Pfandes an den berechtigten Dritten bei Gültigkeit des Pfandkreditvertrages zu berechnende Unkostenvergütung als Schadensersatz zu zahlen. Hat der Pfandleiher den Pfandgegenstand an einen Dritten herausgegeben, der sein die Verpfändung hinderndes Recht dokumentiert bewiesen hat oder ist er zur Herausgabe rechtlich verpflichtet, gilt das Pfandrecht als unwirksam. Gleiches gilt, sollte der Pfandleiher den Pfandgegenstand bereits veräußert haben und der Dritten Anspruch Schadenersatz hat, so haftet der Verpfänder in der im Absatz 1 Höhe. Ist dieser Schaden höher als der nach dem erwähnten Betrag so haftet der Verpfänder im vollen Umfang.
4. Gegen Barzahlung des Darlehenbetrages zuzüglich der Zinsen und Verwaltungsgebühren kann das Pfand unter Abgabe des Pfandscheines ausgelöst werden, soweit es nicht bereits zum Zwecke der Verwertung der Versteigerung zugeführt worden ist. Der Pfandleiher unterliegt keiner Prüfungspflicht bezüglich der Berechtigung des Pfandscheininhabers zur Auslösung des Pfandgegenstande sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
5. Zur Fälligkeit des Darlehens ist eine Erneuerung des Pfandkreditvertrages nur gegen Rückzahlung der angefallenen Zinsen und Verwaltungsgebühren mit Zustimmung des Pfandleihers möglich.
6. Ein etwaiger Verlust des Pfandscheines ist unmittelbar vom Verpfänder dem Pfandleiher glaubwürdig anzuzeigen, indem er entweder die Nummer des Pfandscheines, oder den Tag der Verpfändung angibt sowie detaillierte Angaben zum Pfandgegenstand machen kann. Macht der/die Verpfänder/in den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er/sie zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Zeitpunkt der Fälligkeit, Auslösung oder Erneuerung des Pfandegegenstandes bleibt hierbei wie ursprünglich vereinbart unverändert.
7. Zinsen und Verwaltungsgebühren, werden nach angefangenen Monaten berechnet und voll erhoben. Der Tag der Verpfändung wird hierbei nur dann mitgerechnet, sollte das Pfand am gleichen Tag ausgelöst werden.
8. Wird der Pfandgegenstand nicht ausgelöst oder erneuert, wird er nach Ablauf der gesetzlichen Frist öffentlich versteigert. Ist die Versteigerung bereits einmal angemessen öffentlich bekannt gemacht worden, so bedarf es, falls weitere Versteigerungen nötig werden, in den nachfolgenden Bekanntmachungen nur eines Hinweises auf bisher unveräußerte Pfandgegenstände. Verpfänder und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass die Androhung der Versteigerung, eine Fristbestimmung hierfür und Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Versteigerung - ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung - sowie die Mitteilung über das Versteigerungsergebnis nicht verpflichtend ist und daher unterbleiben, unbeschadet des Rechts des Auslösungberechtigten, den aus dem Pfand erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen. Sind durch einen Pfandkreditvertrag mehrere Gegenstände verpfändet, so ist der Pfandleiher zur Verwertung aller Pfandstücke berechtigt ohne Rücksicht auf die Höhe des aus den Einzelstücken erzielten Erlöses. Hat der Verpfänder als Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens verpfändet, ist der Pfandleiher, im Falle der Verwertung des Pfandes berechtigt, ihm gegenüber mittels Gutschrift über den Versteigerungserlös abzurechnen.
9. Der Überschuss steht dem Auslösungsberechtigten zu und wird gegen Rückgabe des Pfandscheines ausgezahlt. Der Überschuss errechnet sich aus dem Versteigerungserlös / Zuschlagpreis und ist derjenige Teil der nach Abzug des Darlehens, der Zinsen, Verwaltungsgebühren sowie der anteiligen Versteigerungskosten, soweit diese nicht von dem Käufer erhoben werden, verbleibt. Wird der Überschuss nicht binnen zwei Jahren nach der Verwertung des Pfandes beim Pfandleiher abgeholt, so wird dieser der zuständigen Behörde abgeliefert und verfällt - die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist.
10. Das Pfand ist auf Kosten des Pfandleihers mindestens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, gegen Einbruchs- Diebstahl sowie angemessen gegen Beraubung versichert. Der Pfandleiher haftet für Schäden oder Verluste nur im Umfang der abgeschlossenen Versicherung mit der Versicherungssumme. Eine Haftung, insbesondere für Schäden durch höhere Gewalt, altersbedungene Veränderung, physische Einwirkung während der Lagerung, Schädlinge aller Art oder ähnlichem ist ausgeschlossen, insofern dem Pfandleiher kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Schadenersatzansprüche können nur zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Pfandes geltend gemacht werden. Eine Haftung des Pfandleihers ist ausgeschlossen, sobald des Pfand aus aus der Obhut des Pfandleihers oder den Geschäftsräumlichkeiten genommen wird und eine Beschädigung nicht beanstandet worden ist. 11. Das Pfand kann auch postalisch ausgelöst oder erneuert werden. Einzelvereinbarungen hierzu obligen der Vereinbarung zwischen Verpfänder und Pfandleiher. Etwaige Versandkosten / Verpackungskosten werden dem Verpfänder aufgerechnet. Zur Abwendung einer bevorstehenden Versteigerung müssen jedoch, im Falle der Auslösung mindestens der Darlehensbetrag, im Falle der Erneuerung bis zum Zahlungseingang aufgelaufene Zinsen und Verwaltungsgebühren spätestens zwei Tage vor dem Tag der Versteigerung beim Pfandleiher eingehen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Auch bei Versand des Pfandstückes gilt der Haftungsausschluss nach Ziff. 10 Abs. 3 Satz 2. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsanweisungen werden nicht in Zahlung genommen. Bei brieflichen Anfragen wird gebeten, Rückporto beizufügen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit nicht gesetzlich anders geregelt - der Ort der geschäftlichen Niederlassung des Pfandleihers, in welchem der Pfandkreditvertrag abgeschlossen worden ist.
13. Der Pfandleiher übernimmt keine Gewährleistung für elektronische Schäden und Standschäden am Fahrzeug.
14. Bankverbindungen Konto 101386238 bei der Kreissparkasse Esslingen (BLZ 61150020) IBAN: SWIFT/BIC: ESSLDE66XXX
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