Städte, Gemeinden oder andere öffentliche Einrichtungen sind zur Verwahrung von dort abgegebenen Fundsachen für einen festgelegten Zeitraum gesetzlich verpflichtet. Über diesen Zeitraum hinaus führt dies in der Regel zu einer jahrzehntelangen Hortung und strapaziert darüberhinaus noch beschränkte Lagerkapazitäten. Jedoch bergen diese Fundgegenstände auch einen verkannten Kapitalspeicher, an den sich in Ermangelung von Zeit, Fachwissen und in Anbetracht des Entsorgungsproblemes keiner traut. WeBuy bietet Ihrer Einrichtung daher eine: -schnelle -transparente -wirtschaftliche -diskrete Fundsachenverwertung. Verantwortliche können sich jederzeit bei uns über die bereits bewährte Abwicklung informieren.
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